EAG-Förderverordnung derzeit in Begutachtung
Geplante Fördercalls (alle Kategorien):
• 17.03. – 31.03.2025
o Dieser Termin wird aller Voraussicht nach nicht halten. Eine Verschiebung des 1. Fördercalls auf Anfang/Mitte April ist zu erwarten.
• 02.07. – 16.07.2025
• 03.11. – 17.11.2025
Fördersätze
• Investitionsförderung:
o Kat. A: 160 Euro/kWp
o Kat. B: 150 Euro/kWp
o Kat. C: max. 140 Euro/kWp
o Kat. D: max. 130 Euro/kWp
o Stromspeicher: 150 Euro/kWh
Zusätzlich soll es einen “Made-in-Europe” – Bonus geben
• Für PV-Anlagen, die mit techn. Komponenten mit europäischer (EWR) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20%. Die Höhe des Zuschlags wird nach den folgenden relevanten techn. Komponenten differenziert und beträgt je Komponente:
o Module: 10%
o Wechselrichter: 10%
• Für Stromspeicher, die aus europ. (EWR) Wertschöpfung stammen, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von 10%.
• Eine europ. (EWR) Wertschöpfung liegt vor, wenn
o bei PV-Modulen und Wechselrichtern sämtliche der in Anhang 1 des VO-Entwurfs genannten Fertigungsschritte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt sind.
o bei Stromspeichern zumindest ein Fertigungsschritt gemäß Anhang 1 in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR erfolgt ist.
• Die EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) hat eine „White List“ mit Komponenten zu erstellen, die die Kriterien für den „Made-in-Europe“-Bonus erfüllen. Hersteller, die mit ihren Produkten auf dieser Liste zu stehen wünschen, haben ggü. der OeMAG die europ. (EWR) Wertschöpfung durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle nachzuweisen. Weitere Informationen dazu s. § 6 Abs. 10 EAG-IZV-Entwurf.
• Geplant ist den „Made-in-Europe“-Bonus erst auf Förderanträge anzuwenden, die ab dem 2. Fördercall (Juli 2025) eingebracht werden.
Weitere Details folgen.
