Zu bestehenden PV Anlagen ohne Stromspeicher werden gefördert:
- Ausschließlich Speicher, die zu einer bereits bestehenden, netzgekoppelten PV-Anlage (Inbetriebnahme vor 01.01.2026) errichtet werden
- Neue stationäre Stromspeicher (Lithium- oder Natriumtechnologie)
- Ein Speicher pro PV-Anlage und Standort
- Bis max. 15 kWh Bruttokapazität (größere Speicher möglich – Förderung bleibt auf 15 kWh begrenzt)
- 150 €/kWh, max. 40 % der Bruttoinvestitionskosten
- Für Privatpersonen, Gemeinden & Vereine
Unternehmen/Betriebe sind nicht förderfähig - Förderanträge können nach Umsetzung ab 1.3.2026 online eingereicht werden
- Eine Kombination mit der EAG-Speicherförderung (OeMAG) ist nicht möglich.
Beratungen zu weiteren Förderungen wie Elektromobilität oder die EAG Marktprämie geben wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch. Es ist vieles im Wandel, Fördertöpfe sind rasch geleert, aber auch immer wieder neue Förderungen möglich.