• Förderstart: 24. Februar 2015 (Förderende 14. Dezember 2015)
• Förderbudget: 17 Millionen Euro
• Fördersatz:
275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen
375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen
• Registrierungen vom 24. Februar 2015. bis 14. Dezember 2015 möglich.
• Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 7. März 2016 (wenn Registrierung am 14. Dezember 2015 erfolgte)
• Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe
• Ein Antragsteller kann an verschiedenen Standorten die Förderung beantragen.
• Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen)
• Weiterhin sind nur 5 kWp einer Anlage förderbar
Den ausführlichen Förderleitfaden finden Sie hier bzw. auf der Förderhomepage www.pv.klimafonds.gv.at .